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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 01.01.2023 in Kraft getreten. Damit hat die Rhenus-Unternehmensgruppe mit Hauptsitz in Deutschland besondere Sorgfaltspflichten in der Lieferkette einzuhalten. Das LkSG verpflichtet Unternehmen dazu, festgelegte menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und in ihren Lieferketten zu erfüllen.
Zur Umsetzung dieser Anforderungen hat die Rhenus-Unternehmensgruppe Prozesse und Maßnahmen eingerichtet, die den eigenen Geschäftsbereich und Zulieferer entsprechend den gesetzlichen Anforderungen einbeziehen.
Diese Sorgfaltsprozesse dienen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu identifizieren und zu bewerten sowie erforderlichenfalls angemessene Präventions- oder Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Die Maßnahmen werden entsprechend den Anforderungen des LkSG regelmäßig überprüft und aktualisiert.
Unsere Grundsatzerklärung fasst die sozialen und ökologischen Standards zusammen, die wir gemäß den Vorgaben des LkSG beachten. Sie verdeutlicht unsere Erwartungen an unsere Mitarbeitenden und Geschäftspartner in Bezug auf verantwortungsvolles Handeln.
Zur wirksamen Umsetzung der Anforderungen des LkSG haben wir ein umfassendes Risikomanagementsystem etabliert. Dieses System kombiniert präventive Maßnahmen, wie die Überprüfung von Lieferanten und Vertragsbedingungen, mit reaktiven Prozessen, um auf identifizierte Risiken schnell und effektiv reagieren zu können.
Unsere Lieferanten sind durch Vertragsklauseln und unseren Lieferantenkodex (Supplier Code of Conduct) an die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards gebunden. Um sicherstellen zu können, dass potenzielle Risiken im Hinblick auf soziale und ökologische Standards frühzeitig identifiziert und bearbeitet werden können, werden neue Lieferanten vor Vertragsabschluss einer risikobasierten Prüfung unterzogen.
Unser etabliertes Hinweisgebersystem ermöglicht es, bereits bei Verdacht auf Verstoß mit Compliance Relevanz wie Korruption, Kartellrechtsverstöße, Betrug, Diebstahl, Veruntreuung und mögliche Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wie Menschenrechtsverstöße, sexuelle Belästigung, Diskriminierung aber auch umweltrechtliche Verstöße eine anonyme und sichere Meldung. Alle Abläufe zum Umgang mit Hinweisen sind in einer klar strukturierten Verfahrensordnung festgelegt.
Zur Erfüllung unserer Berichtspflichten veröffentlichen wir jährlich einen umfassenden Bericht über die Umsetzung des LkSG.
Diese Maßnahmen sind Bestandteil der Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten nach dem LkSG. Sie dienen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu ermitteln und zu bewerten, angemessene Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und festgestellte Verletzungen zu adressieren.
Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen: lksg[at]rhenus.com