Der Co2-Grenzausgleichsmechanismus bringt neue Herausforderungen mit sich. Unternehmen, die Materialien und Produkte von außerhalb der EU beziehen, müssen vor allem in den Bereichen Zollabwicklung, Datenerfassung und Lieferantenkoordination aktiv werden. Importeure müssen nun verifizierte Emissionsdaten von ihren Lieferanten einholen und sicherstellen, dass die Berechnungen der EU-Methodik entsprechen. Außerdem müssen interne Systeme auf die CBAM-Berichtsfristen abgestimmt werden. Logistikpartner können diese Prozesse unterstützen, indem sie transparente Supply-Chain-Daten bereitstellen, die Einhaltung zollrechtlicher Vorgaben sichern und regulatorische Risiken abwenden.
Die Erfüllung der CBAM‑Verordnung erfordert frühzeitige Planung, präzise Prognosen und enge Zusammenarbeit zwischen Logistikdienstleistern, Zollagenten und Einkaufsteams. Importeure sollten:
- sicherstellen, dass sie sich rechtzeitig vor Ablauf der Meldefrist im CBAM‑Register registrieren
- mit verlässlichen Partnern zusammenarbeiten, um Ursprünge von Produkten nachzuverfolgen und Emissionsdaten zu prüfen
- interne Kontrollen einführen, um eingebettete Emissionen zuverlässig zu berechnen
- CBAM‑Zertifikatpreise beobachten, da im Rahmen vom EU‑ETS schwanken können
Logistikdienstleister wie Rhenus nehmen eine entscheidende Rolle in der Umstellung ein, indem sie Unternehmen mit transparenten Daten, Compliance‑Support und Beratung für grenzüberschreitende Logistik unterstützen.