Bereit für den BREXIT?

Um sicherzustellen, dass unsere Kunden auf den Brexit vorbereitet sind, haben wir die folgenden Informationen vorbereitet. Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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Was ändert sich?

Was ändert sich?

Ab dem 1. Januar 2021 werden der Warenein- und -ausgänge zwischen der Europäischen Union und Großbritannien nicht mehr als innergemeinschaftliche Geschäfte betrachtet und wie bei jedem anderen Land außerhalb der Europäischen Union als Import oder Exportgeschäft behandelt. Diese Regelung umfasst Auflagen wie Zollerklärungen und Zollinspektionen und, bis eine Einigung erzielt wird, die Zahlung von Einfuhr- oder Ausfuhrzöllen und anderen Abgaben.

WIE KÖNNEN SIE SICH AUF DEN BREXIT VORBEREITEN?

Wir empfehlen, Rhenus als Ihren direkten Agenten zu bevollmächtigen.

Zollvollmacht für Export Zollvollmacht für Import

 

Die Unternehmen der Europäischen Union, die Geschäfte mit Großbritannien tätigen, benötigen eine EORI-Nummer. Die EORI-Nummer wird für jede Zollanmeldung, sei es für den Import oder Export, benötigt.

Wenn Sie noch keine EORI-Nummer haben, beantragen Sie diese. Wir helfen Ihnen gerne dabei!

 

Damit wir eine Erklärung in Ihrem Namen ausfüllen können, muss eine Handelsrechnung zusammen mit den zugehörigen Genehmigungen oder Bescheinigungen sowie der Packliste vorgelegt werden.

 

Diese Werte werden zur Berechnung der Mehrwertsteuer, der Zollgebühren und der Steuerschuld verwendet. Sie müssen auf Ihrer Handelsrechnung enthalten, damit wir die Zolldeklaration bearbeiten können.

 

Sind Sie bereit für den Brexit?

VERHINDERN SIE EXPORT- UND IMPORTBEDINGTE ENGPÄSSE BEI IHREN WARENSTRÖMEN

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