Eine wichtige Komponente ist etwa der eingesetzte Binnenschiffsmotor. Hier hat sich seit der ersten Ausrüstung eines Binnenschiffs mit einem Dieselmotor im Jahr 1937 einiges getan. Aktuell gilt die 2020 in Kraft getretene Stufe V-Gesetzgebung. Diese verschärft die Beschränkungen für Non-Road-Motoren (NRMM: non-road mobile machinery) und setzt strengere Grenzwerte für Emissionen, insbesondere für Partikel und Stickoxide (NOx). Die Zertifizierung nach Stufe V ist für alle Motoren erforderlich, die in der europäischen Binnenschifffahrt in Form von Schiffsneubauten zum Einsatz kommen, Altbestände sind hiervon noch ausgenommen.
Angesichts der langen Laufzeit von Binnenschiffen ist es zudem sinnvoll, in bestehenden Schiffsraum neue Maschinen einzusetzen. Beim Großteil aller europäischen Binnenschiffe ist der klassische Verbrennungsmotor immer noch direkt an die Propellerwelle als Antrieb angeschlossen. Die Betreiber gehen aber vermehrt dazu über, den Verbrennungsmotor durch einen E-Motor zu ersetzen. Damit werden sie künftig unabhängig davon, welcher Antriebsstoff die Energie für diesen Motor liefert: Das können ein effizienter Dieselmotor oder ein Verbrennungsmotor, der mit Wasserstoff, mit Methanol oder mit Ammoniak betrieben wird, sein. Der Vorteil: Hierbei ist lediglich der Austausch des Motors notwendig, nicht des Antriebs. Das spart erhebliche Kosten für Entwicklung und Umrüstung.
Auch Rhenus modernisiert ihre Binnenschiffsflotte aktuell. Dabei werden Schiffe, die umgerüstet bzw. renoviert werden, mit marinisierten Lkw-Motoren Stufe V ausgerüstet, die aktuellen Neubauten werden künftig durch eine Kombination aus Wasserstoff-Brennstoffzelle, modernsten Stage-VI-Motoren und Elektrobatterien angetrieben.