Zuletzt sind Abwägungen öffentlich gemacht worden, nach denen die EU den Unternehmen ein weiteres Jahr Zeit für die Vorbereitungen auf die EUDR-Verordnung gibt. Die Entscheidung darüber wird in den nächsten Wochen erwartet.7 Eines steht jedoch fest: Die Vorgaben der EUDR-Verordnung werden früher oder später eintreten, und mit ihnen alle Vorteile für die Wälder und globalen Ökosysteme, aber auch alle Hürden für Unternehmen, die die Regularien einhalten müssen.
Währenddessen ist es ratsam, sich vorzubereiten, um entwaldungsfreie Lieferketten gewährleisten und entsprechend dokumentieren zu können. So sollten Unternehmen genauestens prüfen, ob ihre Waren unter die Verordnung fallen, etwa durch einen Blick in die Anhänge der EUDR Deforestation Regulation, in denen die relevanten Zolltarifnummern aufgelistet sind. Falls Unternehmen feststellen, dass ihre Produkte betroffen sind, sollten sie sicherstellen, dass sie die notwendigen Dokumente zur Einhaltung der EUDR-Verordnung systematisch überprüfen und sammeln. Immer zur Hand sollten außerdem die Zollreferenznummern sein, um diese vor dem Ein- oder Ausführen der Waren entlang der Lieferkette den Zollbehörden gemäß Verordnung vorlegen zu können.
Mithilfe von Logistikern mit umfassender Zollexpertise lassen sich Vorkehrungen treffen, um die Transparenz von Lieferketten auszubauen und so jederzeit auf potenziell verschärfte Richtlinien wie die EUDR-Verordnung reagieren zu können. Auf diese Weise lassen sich anspruchsvolle Prozesse und verantwortungsbewusste Praktiken deutlich einfacher miteinander verbinden.