Ein konkretes Beispiel hierfür ist das E-Rezept, das einen spürbaren Schwung in die Digitalisierung im Gesundheitswesen gebracht hat. Seit dem 1. Januar 2024 sind Ärzt*innen nach den Plänen der Bundesregierung verpflichtet, die elektronische Version des traditionellen Papierrezepts auszustellen. Hierdurch wird eine schnellere, sicherere und effizientere Verschreibung und Abgabe von Medikamenten ermöglicht. Mit dem E-Rezept können Ärzt*innen Rezepte digital an Apotheken senden, was den Prozess für alle Beteiligten vereinfacht – und Fehlern vorbeugt, da das Risiko von Lesefehlern oder Verwechslungen von Handschriften eliminiert wird.
Die digitale Patientenakte ist ebenfalls Teil der umfassenden Digitalisierungspläne der Bundesregierung. Als zentraler Zugriffsort für wichtige Informationen wie Befunde, Arztbriefe oder Medikationspläne hält sie die gesamte Krankengeschichte eines Patienten bereit, ohne dass sich die Zettelsammlungen in den Praxen türmen. Durch die zentrale Bündelung von Informationen erhalten Ärzt*innen aber nicht nur einen schnellen Überblick über vorherige Erkrankungen und Eingriffe. Zuvor analog durchgeführte Arbeitsschritte können durch die digitale Patientenakte direkt in den digitalen Raum verlagert werden, Fehler minimiert und wichtige Dokumente ohne Risiko von Verlusten gesichert werden.
Essenzielle Voraussetzung, um sich die zahlreichen Vorteile derartiger Maßnahmen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen zunutze zu machen, ist die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur, das digitale Netzwerk im Gesundheitswesen.