Infos zum RO e-Transport-System

Seit dem 01.07.2024 müssen alle internationalen Transporte von Waren im RO e-Transport-System angemeldet werden. Hier finden Sie eine Übersicht, was Sie bei Sendungen von und nach Rumänien beachten müssen.

Bild einer Schnellstraße

Hintergrund der Einführung des RO e-Transport-Systems ist eine stärkere Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs durch das rumänische Finanzministerium und die rumänische Zollbehörde, um Steuerhinterziehung einzudämmen und illegalen Handel zu verhindern. Mit Inkrafttreten der Vorgabe ab dem 1. Juli 2024 werden bei Verstößen hohe Bußgelder verhängt, die bis zu 20.000 Euro zuzüglich des Warenwertes betragen. Daher ist der UIT-Code bei Sendungsübergabe zwingend erforderlich. Liegt keine UIT-Nummer vor, können wir die Sendung nicht transportieren. Die UIT-Nummer muss vor Beginn des Transports in Rumänien vorliegen und an uns übermittelt werden. Sie kann maximal drei Kalendertage vor dem Transport beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie unten oder laden Sie sich unseren Leitfaden herunter.

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Wichtige Infos zu Ihrer Sendung von und nach Rumänien:

Die gesetzliche Vorgabe gilt derzeit für alle Sendungen mit einem Gewicht von mehr als 500 kg oder einem Warenwert von mehr als 2.000 EUR (10.000 RON) von und nach Rumänien.

  • Unabhängig davon, ob Sie die Sendungsdaten per WebOrder, EDI oder schrifltich an uns übermitteln, Sie müssen bei allen Sendungen stets auch den Warenwert nennen.
  • Die Verladung von Sendungen, die die o. g. Grenzwerte überschreiten erfolgt erst, wenn der UIT-Code an uns übermittelt wurde.
  • Zusätzlich benötigen wir die E-Mail-Adresse Ihres Empfängers in Rumänien.

  • Grenzübergang: Nadlac
  • Transportunternehmer: H.Essers Bucharest + RO26595271

  • Für Teil- und Komplettpartien erfragen Sie bitte bei Auftragserteilung in der Disposition den Grenzübergang, Unternehmer und Kennzeichen. 

FAQ

Der rumänische Auftraggeber, der auch der Versender (Export, inländischer Ursprung) oder der Empfänger (Import, inländischer Bestimmungsort) sein kann.

Streng genommen nur, dem Auftraggeber das Kennzeichen des Lkws zur Weiterleitung an die Behörden mitzuteilen, bei einer Kontrolle des Lkws die UIT-Nummer anzugeben und die UIT-Nummer beim Fahrer mitzuführen. Das aktive Kennzeichenmanagement ist eine kostenpflichtige Zusatzleistung.

Ja, sofern Rhenus vom Auftraggeber als aktiver Transporteur/Beförderer benannt/registriert wurde. Ist dies nicht der Fall, kann Rhenus das neue Kennzeichen nicht an die Behörde weiterleiten, dies muss vom Auftraggeber übernommen werden.
Ein Transporteur/Beförderer im Sinne des Gesetzes ist ein Dritter, der Kennzeichen ändern kann.

Das Kennzeichen muss bei Transportbeginn gemeldet werden; bei Umladungen können mehrere unterschiedliche Kennzeichen gleichzeitig im System gespeichert sein. Innerhalb der Gültigkeitsdauer kann das neue Kennzeichen auch nachträglich im e-Transport-Portal oder einem ähnlichen IT-Portal eingegeben werden.

Dann wird der normale Speditionsvorgang durchgeführt und das Risiko trägt der rumänische Auftraggeber.

Bußgelder bis zu 100.000 RON werden verhängt oder die Beschlagnahme der Ware bis zu diesem Wert durch die Behörden.

Da der rumänische Versender/Kunde jede Sendung einzeln anmelden muss, ist es nicht möglich, die Sendungen zu konsolidieren und getrennt nach Fahrzeugen aufzulisten.

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