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Wenn eines durch den Nachhaltigkeitsdiskurs der letzten Jahrzehnte klar geworden ist, dann dass Wälder mehr sind als nur Ansammlungen von Bäumen. Sie bilden die Lebensgrundlage für etwa ein Drittel der Weltbevölkerung. Zu ihrem Schutz hat die EU die EU Deforestation Regulation (EUDR-Verordnung) erlassen. Die EUDR konfrontiert Unternehmen mit deutlich strikteren Auflagen bei der Einführung bestimmter Güter in die EU. Wir klären auf, wie Unternehmen die Auflagen der EUDR-Verordnung vorschriftsgemäß umsetzen.
Die EUDR wurde am 31. Mai 20231 verabschiedet und trat offiziell am 29. Juni 2023 in Kraft. Ihre Anwendung erfolgt jedoch stufenweise, um den Unternehmen ausreichend Zeit für die Umsetzung zu geben:
30. Dezember 2025: Die Verordnung gilt ab diesem Zeitpunkt für große und mittlere Unternehmen.
30. Juni 2026: Die Verordnung gilt auch für Klein- und Kleinstunternehmen
Dieser stufenweise Ansatz stellt sicher, dass Unternehmen unterschiedlicher Größe die erforderlichen Maßnahmen der EUDR-Anforderungen umsetzen können.
Wälder sind nicht nur essenziell zur Regulierung des Klimas, als Lebensraum für Millionen von Tier- und Pflanzenarten und wichtige Grundlage für die Wasserhaushalte ganzer Regionen, sondern stellen auch die Lebensgrundlage von rund einem Drittel der Weltbevölkerung dar. Angesichts ihrer entscheidenden Eigenschaften für verschiedenste Lebensformen ist die Abholzung von Flächen für landwirtschaftliche Zwecke eine sich immer weiter verschärfendeBedrohung.
Laut der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) sind in den letzten 30 Jahren weltweit rund 420 Millionen Hektar Wald verloren gegangen – eine Fläche, die größer ist als die Europäische Union. Bis zu 90 Prozent dieser Abholzungen sollen landwirtschaftlichenZwecken gewichen sein.2 Diese Entwicklung trägt nicht nur erheblich zur Verschärfung der Klimakrise bei, sondern gefährdet auch die Existenzgrundlage indigener Völker und lokaler Gemeinschaften, die direkt von den Wäldern abhängen.
Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Union mit der neuen EUDR-Verordnung ein Regelwerk geschaffen, das sicherstellen soll, dass Produkte, die in der EU konsumiert werden, nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung weltweit beitragen.
Wie bereits erwähnt, wurde die EUDR Deforestation Regulation (EUDR-Verordnung) am 31. Mai 2023 erlassen und reguliert den Handel, Import und Export von Erzeugnissen, die potenziell zur globalen Entwaldung beitragen könnten oder mit illegaler Entwaldung in Verbindung stehen. Als Hauptreiber hierfür gelten Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Kautschuk, Holz und deren verarbeitete Produkte wie Möbel, Bücher, Schokolade und Lederwaren. Die Regelung nach EUDR-Verordnung betrifft somit alle relevanten Erzeugnisse, egal ob sie in die EU importiert oder innerhalb der EU hergestellt werden. Durch die verschärfte Nachverfolgung wird bezweckt, den Beitrag der EU zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung zu minimieren und die biologische Vielfalt zu schützen. Die EU verspricht sich durch die EUDR-Verordnung eine Verringerung des Beitrags an Treibhausgasemissionen um mindestens 32 Millionen Tonnen pro Jahr.
Aufbauend auf der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) ist die EUDR Deforestation Regulation Teil des europäischen Grünen Deals, der einen ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft fördern soll.
Die Verantwortung zur Umsetzung der EUDR-Verordnung tragen die in den einzelnen Ländern benannten zuständigen nationalen Behörden3, in Deutschland etwa fällt dies in den Zuständigkeitsbereich der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Diese überwachen insbesondere die Verpflichtungen der Unternehmen und stellt sicher, dass alle Vorschriften ordnungsgemäß umgesetzt werden.
Doch angesichts der immer stärkeren Auflagen in Sachen nachhaltiger Praktiken befinden sich viele Unternehmen in einem Zwiespalt: Einerseits müssen und wollen sie ihre Verantwortung für nachhaltiges Handeln erfüllen, andererseits sind sie mit einem enormen bürokratischen Aufwand konfrontiert, den die EUDR-Verordnung und weitere Maßnahmen mit sich bringen. Gerade in Punkto Transparenz und Nachverfolgbarkeit entlang der gesamten Lieferkette stellen die gestiegenen Anforderungen und Verordnungen Unternehmen vor erhebliche Schwierigkeiten.
Wir zeigen, wie Unternehmen die Anforderungen der EUDR-Verordnung meistern und welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, um Compliance zu gewährleisten.
Die Sorgfaltspflicht gemäß der EUDR-Verordnung betrifft sowohl Marktteilnehmer als auch Händler in der EU. Marktteilnehmer, also Unternehmen, die Erzeugnisse erstmals auf den EU-Markt bringen, tragen die Hauptverantwortung für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten. Händler hingegen verkaufen bereits in der EU befindliche Produkte weiter und haben nach EUDR-Verordnung wenigerumfangreiche Pflichten, müssen jedoch sicherstellen, dass die notwendigen Sorgfaltserklärungen von anderen Marktteilnehmern vorliegen.
Kleinere Unternehmen (KMU) genießen einige Ausnahmen, etwa die Möglichkeit, per Referenznummer auf bereits abgegebene Sorgfaltserklärungen anderer Marktteilnehmer zu verweisen. Dennoch müssen auch KMUs ab dem 30. Juni 2026 den Regelungen der EUDR Deforestation Verordnung Folge leisten, um gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen. Dieser gestaffelte Zeitplan verschafft kleineren Unternehmen zusätzliche Zeit, um sich an die EUDR-Anforderungen anzupassen.
Das Ausmaß der Verantwortungserfüllung bestimmt ein von der EU-Kommission entwickeltes Benchmarking-System, das Länder nach ihrem Entwaldungsrisiko klassifiziert. Abhängig vom Risiko variieren die Sorgfaltspflichten: Für Erzeugnisse aus Niedrigrisikoländern gelten nach EUDR-Verordnung vereinfachte Verfahren, in denen nur grundlegende Informationen gesammelt und eingereicht werden müssen. Für Hochrisikogebiete gelten hingegen strengere Anforderungen: Stammt das Produkt aus einem Land mit höherem Risiko für Rodung oder liegen Hinweise auf Verstöße vor, müssen die Unternehmen im Rahmen der EUDR-Verordnung eine umfassendere Risikobewertung durchführen. Wenn ein nicht vernachlässigbares Risiko besteht, müssen Maßnahmen zur Risikominimierung ergriffen werden.
Die Sorgfaltserklärung - Wie läuft der Prozess ab?
Durch die verpflichtende Erklärung stellen Unternehmen sicher, dass ihre Produkte keine Risiken für Wälder darstellen und mit der EUDR-Verordnung konform sind. Grundsätzlich verläuft der Prozess wie folgt:
Zur Sammlung der nach EUDR-Verordnung benötigten Informationen können Unternehmen etwa auf Satelliten-Softwares5 zurückgreifen. Abgegeben wird die Erklärung über das zentrale EU-Informationssystem „The Deforestation Due Diligence Statement Registry“.6
Mithilfe eines zugelassenen und qualifizierten Zolldienstleisters an seiner Seite lässt sich die neue EUDR-Verordnung noch einfacher bewältigen. Anbieter wie Rhenus sind bestens darauf vorbereitet, Kunden bei der korrekten Auszeichnung von Produkten und Dokumentationsprozessen im Rahmen der EUDR-Verordnung zu unterstützen. So gehört auch die Bestimmung der entsprechenden Zolltarifnummer für Waren dazu, damit diese korrekt deklariert und eingestuft werden können. Sich hier auf professionelle Unterstützung zu verlassen, kann ein entscheidender Vorteil für die Zollabwicklung unter Einhaltung der EUDR-Verordnung sowie weiteren internationalen Handelsvorschriften sein. Der breite Anwendungsbereich der EUDR-Verordnung bedeutet außerdem, dass präventiveMaßnahmen wie straffere Prozesse oder verbesserte Transparenz unerlässlich sind, um potenzielle Störungen im Logistikbetrieb zu verhindern. Auch hier können Logistik- und Zollexperten für Klarheit sorgen.
Ein weiterer entscheidender Punkt kann die Trennung während des Transports sein: Obwohl die EUDR-Verordnung keine physische Trennung der Waren während des Transports vorschreibt, ist es ratsam, eine klare Unterscheidung zwischen konformen und nicht konformen Produkten zu treffen, um das Risiko zu vermeiden, dass Sendungen zurückgewiesen werden, die nicht mit der EUDR-Verordnung konform sind. Auch hierbei kann ein zuverlässigerPartner für Zollaufgaben hilfreich sein.
Zuletzt sind Abwägungen öffentlich gemacht worden, nach denen die EU den Unternehmen ein weiteres Jahr Zeit für die Vorbereitungen auf die EUDR-Verordnung gibt. Die Entscheidung darüber wird in den nächsten Wochen erwartet.7 Eines steht jedoch fest: Die Vorgaben der EUDR-Verordnung werden früher oder später eintreten, und mit ihnen alle Vorteile für die Wälder und globalen Ökosysteme, aber auch alle Hürden für Unternehmen, die die Regularien einhalten müssen.
Währenddessen ist es ratsam, sich vorzubereiten, um entwaldungsfreie Lieferketten gewährleisten und entsprechend dokumentieren zu können. So sollten Unternehmen genauestens prüfen, ob ihre Waren unter die Verordnung fallen, etwa durch einen Blick in die Anhänge der EUDR Deforestation Regulation, in denen die relevanten Zolltarifnummern aufgelistet sind. Falls Unternehmen feststellen, dass ihre Produkte betroffen sind, sollten sie sicherstellen, dass sie die notwendigen Dokumente zur Einhaltung der EUDR-Verordnung systematisch überprüfen und sammeln. Immer zur Hand sollten außerdem die Zollreferenznummern sein, um diese vor dem Ein- oder Ausführen der Waren entlang der Lieferkette den Zollbehörden gemäß Verordnung vorlegen zu können.
Mithilfe von Logistikern mit umfassender Zollexpertise lassen sich Vorkehrungen treffen, um die Transparenz von Lieferketten auszubauen und so jederzeit auf potenziell verschärfte Richtlinien wie die EUDR-Verordnung reagieren zu können. Auf diese Weise lassen sich anspruchsvolle Prozesse und verantwortungsbewusste Praktiken deutlich einfacher miteinander verbinden.
1 Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32023R1115
3 Liste der zuständigen Behörden: https://circabc.europa.eu/ui/group/34861680-e799-4d7c-bbad-da83c45da458/library/b52a6d25-e365-4301-a90a-59cf7ce2e8d3/details?download=true
4 Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32023R1115&qid=1687867231461
5 Quelle: https://forest-observatory.ec.europa.eu/
7 Quelle: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_24_5009