Die Europäische Union hat sich ehrgeizige Klimaziele gesetzt:
✔ 30 % Reduzierung der CO₂-Emissionen im Straßengüterverkehr bis 2030 gegenüber dem Niveau von 2005¹
✔ Verpflichtende Emissionsberichterstattung für Unternehmen gemäß der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)²
✔ Förderung emissionsarmer Verkehrslösungen, beispielsweise durch steuerliche Anreize und Subventionen
✔ EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS): Das wichtigste Instrument der EU zur Reduzierung von Treibhausgasen, das auf einem „Cap-and-Trade”-Modell basiert. Es legt eine Obergrenze für die Gesamtemissionen fest und ermöglicht es Unternehmen, Emissionszertifikate zu kaufen oder zu verkaufen, wodurch effiziente Reduktionen und Investitionen in saubere Technologien gefördert werden.
✔ Ausweitung des EU-Emissionshandelssystems auf den Seeverkehr: Reedereien müssen nun Emissionszertifikate in Höhe ihrer geprüften CO₂-Emissionen abgeben. Ab 2026 müssen sie 100 % ihrer Emissionen decken, was den Druck für einen saubereren und effizienteren Seeverkehr verstärkt.